Kostenpflichtige Einsätze
Als Freiwillige Feuerwehr setzen wir uns zu hundert Prozent ehrenamtlich für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Rahmen unserer Aufgaben ein.
Diese hat der Gesetzgeber in Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen unterschieden. Das Löschen von Bränden, das Beseitigen unmittelbarer Gefahren sowie die Rettung von Menschen und Tieren zählen dabei zu unseren sogenannten Pflichtaufgaben.
Andere Leistungen wie beispielsweise das Auspumpen von Kellern stellen laut Gesetzgeber grundsätzlich erst einmal eine freiwillige Leistung dar. Freiwillige Leistungen müssen von der Marktgemeinde Bruckmühl als Träger der Feuerwehr abgerechnet werden.